Gewerbeabfallverordnung
Was viele nicht wissen: die Gewerbeabfallverordnung ist bereits seit 2017 in Kraft getreten.
Trotzdem haben sich bislang erstaunlich wenig Betriebe darüber Gedanken gemacht. Die Begriffe „Getrennthaltungsquote“ und „Sortierquote“ sind noch Böhmische Dörfer für Sie? Dann wird es langsam Zeit, sich zu kümmern. Denn zumindest für das Jahr 2018 sollten Sie – entsprechende Unternehmensgröße vorausgesetzt – Ihre Abfallbilanz griffbereit in der Schreibtischschublade oder in der cloud haben. Wenn nicht, zahlen Sie sicherlich gerne das Bußgeld, das Ihnen von der Behörde eventuell aufgebrummt wird.
Sie können natürlich auch einen Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin dazu verdonnern, sich „mal Eben in die Materie einzulesen“. Viel Spass bei der Recherche im Internet. Sie können auch Ihren Verband ansprechen. Vielleicht bekommen Sie dort einen Leitfaden für die Praxis. Eine wirkliche Hilfe ist das nicht.
Falls Sie glauben, dass ich Ihnen helfen kann, nehmen Sie Kontakt auf.
Ich mache Ihnen gern ein individuelles Angebot.
Sie können eine Beauftragung für einen definierten Zeitraum aussprechen oder eine Einmalbeauftragung bestellen. Ich mache in jedem Fall eine Aufnahme des IST-Zustandes und Sie bekommen ein Gutachten zu Ihrer Entsorgungssituation. Ich spreche Empfehlungen aus und sage Ihnen, wo es noch Handlungsbedarf gibt. Bei der längerfristigen Beauftragung stehe ich Ihnen auch als Partner zur Verfügung, wenn es mal Stress mit einer Behörde gibt. Und Sie werden über Trends und Neuerungen rund um das Thema Entsorgung informiert.