Ge­wer­be­ab­fall­ver­ord­nung
Was viele nicht wissen: die Ge­wer­be­ab­fall­ver­ord­nung ist bereits seit 2017 in Kraft getreten.


Ihr Berater bezüglich der Gewerbeabfallverordnung aus Kamen.

 

Trotzdem haben sich bislang er­staun­lich wenig Be­trie­be darüber Ge­­­dan­ken gemacht. Die Begriffe „Ge­trennt­hal­tungs­quo­te“ und „Sortierquote“ sind noch Böhmische Dörfer für Sie? Dann wird es langsam Zeit, sich zu kümmern.  Denn zumindest für das Jahr 2018 sollten Sie – entsprechende Un­ter­neh­mens­grö­ße vorausgesetzt – Ihre Ab­fall­bi­lanz griffbereit in der Schreib­tisch­schub­lade oder in der cloud haben. Wenn nicht, zahlen Sie sicherlich gerne das Bußgeld, das Ihnen von der Be­hör­de eventuell aufgebrummt wird.
Sie können natürlich auch einen Mit­ar­bei­ter oder eine Mit­ar­bei­terin dazu verdonnern, sich „mal Eben in die Ma­te­rie einzulesen“. Viel Spass bei der Recherche im Internet. Sie kön­nen auch Ihren Verband ansprechen. Viel­leicht bekommen Sie dort einen Leit­fa­den für die Praxis. Eine wirkliche Hilfe ist das nicht.


 


Falls Sie glauben, dass ich Ihnen helfen kann, nehmen Sie Kontakt auf.
Ich mache Ihnen gern ein individuelles Angebot.


Sie können eine Beauftragung für einen definierten Zeitraum aus­sprechen oder eine Ein­mal­be­auf­tra­gung bestellen. Ich mache in jedem Fall eine Aufnahme des IST-Zu­stan­des und Sie bekommen ein Gut­ach­ten zu Ihrer Ent­sor­gungs­si­tu­ation. Ich spreche Empfehlungen aus und sage Ihnen, wo es noch Hand­lungs­be­darf gibt. Bei der längerfristigen Be­auf­tra­gung stehe ich Ihnen auch als Partner zur Verfügung, wenn es mal Stress mit einer Behörde gibt. Und Sie werden über Trends und Neu­e­rungen rund um das Thema Ent­sor­gung informiert.